AGB Reiseleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseleistungen bei Pauschalangeboten der Prime Promotion GmbH

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) für Reiseleistungen bei Pauschalangeboten der Prime Promotion, 57612 Kroppach (nachfolgend "Prime Promotion GmbH"). Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend "Nutzer" genannt) und uns enthalten. 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle schriftliche Vereinbarungen, die in der Buchungsbestätigung niedergeschrieben werden, haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen. 

1. Abschluss des Reisevertrages 

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf. 

1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. 

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen. 

1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reisender Ihre Reisedokumente nicht spätestens 10 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. 

1.5. Bei Minderjährigen, die ohne Begleitung durch einen Elternteil oder eine andere berechtigte Person reisen, sind vorab Angaben darüber zu machen, wie eine unmittelbare Verbindung zu dem Minderjährigen oder zu dem an dessen Aufenthaltsort für ihn Verantwortlichen hergestellt werden kann. 

2. Bezahlung 

2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20% von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Bei sachlicher Rechtfertigung darf in Ausnahmefällen auch eine 25%ige Anzahlung verlangt werden. Die Prämie für die ERGO Versicherung wird mit der Anzahlung fällig, wenn sich innerhalb von 10 Tagen für die Versicherung entschieden wird. Die Restzahlung wird zum in der Bestätigung genannten Termin vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.

2.2 . Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. 

3. Leistungen & Preise 

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 

3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den in der Reisebestätigung/Rechnung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen. 

3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. 

3.4. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie. 

4. Leistungs- und Preisänderungen 

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 

4.2. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. 

4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafen-gebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, so-fern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. 

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen. 

4.4. Optionale Zusatzleistungen sind stets bis 6 Wochen vor Reisebeginn hinzu zu buchen. Danach kann die Zubuchung maximal nach Verfügbarkeit vor Ort erfolgen, Preisänderungen vorbehalten.


5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson 

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Prime Promotion GmbH. 

5.2. Bis vier Wochen vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt be-trägt in der Regel € 30 pro Person. In Ausnahmefällen können höhere Kosten entstehen, ins-besondere bei Linienflügen. Der Veranstalter benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. 

5.3. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich er-sparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringeren Kosten entstanden sind, als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen in den Prospekten ausgewiesen. 

5.4. Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen bzw. Bestätigungen der einzelnen Reiseleistungen. 

In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis: 

  • Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25%. 
  • Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50%. 
  • Ab dem 20. Tag vor Reiseantritt 75%. 
  • Ab dem 7. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

Rücktrittsgebühren bei Buchung von Flügen mit tagesaktuellen Flugpreisen (individualisierte Buchung nur auf expliziten Kundenwunsch): 

  • 100% des Flugticketpreises ab Festbuchung. 

6. Reise-Versicherungen 

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekranken-Versicherung sind im Reise-preis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherungen, und zwar unmittelbar bei Buchung der Reise. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets der Europäische Reiseversicherung AG. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, 81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. 

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter 

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. 

8. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 

8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Veranstalter kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen. 

8.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag eben-falls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Veranstalter die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung vom Veranstalter und vom Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. 

8.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 

9. Gewährleistung 

9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sollten Sie dem Reiseveranstalter unverzüglich vor Ort den Reisemangel anzeigen. Daraufhin können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie innerhalb von zwei Monaten eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht oder ein Mangel vorliegt und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, Sie diesen vor Ort dem Reiseleiter gemeldet haben und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. 

9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. 

9.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 

10. Haftung, Verjährung 

10.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. 

10.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 

10.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 

10.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des RundumSorglos-Schutzes der ERV. 

10.5. a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen, es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.2., wenn Gewährleistungsrechte aus dem § 651 c Abs. 3, § 651 d, § 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 

b) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen, es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert. 

c) Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb von ei-nem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende möglichst schriftlich geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Dies gilt keinesfalls, sofern ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. 

10.6. Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werde Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Prime Promotion GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH* abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund Insolvenz von der Prime Promotion GmbH verweigert werden. 

*Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an HanseMerkur Reiseversicherungs AG, 

Siegried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel.: +49 40 / 53799360. 

10.7. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren. 

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 

11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ih-res Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat. 

11.2. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise. 

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. 

13. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen 

13.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Prime Promotion widersprechen. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften. 

13.2. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 

13.3. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 

13.4. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages. 

Veranstalter: 

Prime Promotion GmbH
Langstraße 10, 57612 Kroppach

Geschäftsführung: Reiner Meutsch
Handelsregister: HRB 23017
USt.-IdNr.: DE282449278

Stand: August 2020