Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseleistungen

bei Pauschalangeboten von FLY & HELP Travel, einer Marke der Prime Promotion GmbH

Lieber Kunde,

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Pauschalangebote der Prime Promotion GmbH, Langstraße 10, 57612 Kroppach, die unter dem Markennamen FLY & HELP Travel auftreten. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Prime Promotion GmbH.

Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend „Nutzer“ genannt) und uns enthalten.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle schriftliche Vereinbarungen, die in der Buchungsbestätigung niedergeschrieben werden, haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.

Abschluss des Reisevertrages

  • Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros und sonstige Vertriebsstellen treten nur als Vermittler auf.
  • Vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung stellen wir Ihnen diese Reisebedingungen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen in der jeweils erforderlichen Form zur Verfügung. Soll ein Pauschalreisevertrag telefonisch geschlossen werden, können die Informationen aus dem gesetzlichen Formblatt nach Maßgabe von Art. 250 § 2 Abs. 3 EGBGB auch telefonisch erteilt werden.
  • Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.
  • Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie die für die Reise erforderlichen Reisedokumente nicht zu dem von uns angekündigten Zeitpunkt erhalten haben. Wir stellen die gesetzlich erforderlichen Reiseunterlagen rechtzeitig vor Reisebeginn zur Verfügung. Soweit die vollständige Zahlung des Reisepreises wirksam fällig ist, kann die Aushändigung der Reisedokumente von der Zahlung abhängig gemacht werden.
  • Bei Minderjährigen, die ohne Begleitung durch einen Elternteil oder eine andere berechtigte Person reisen, sind vorab Angaben darüber zu machen, wie eine unmittelbare Verbindung zu dem Minderjährigen oder zu dem an dessen Aufenthaltsort für ihn Verantwortlichen hergestellt werden kann.
  • Bitte informieren Sie uns möglichst bereits vor der Buchung über eine eingeschränkte Mobilität oder besondere Bedürfnisse, soweit diese für die Reise erheblich sind. Wir prüfen dann, ob und unter welchen Voraussetzungen die angebotene Pauschalreise Ihren Bedürfnissen entspricht. Gesetzliche Rechte von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität bleiben unberührt.
  • Diese AGB gelten ausschließlich für Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Soweit FLY & HELP Travel lediglich einzelne Reiseleistungen oder verbundene Reiseleistungen vermittelt, gelten hierfür die jeweils gesondert mitgeteilten Vertrags- und Informationsbedingungen.
  • Sie erhalten bei Informationsanforderung oder vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung von uns das Vorab-Informationsblatt gemäß Art. 250 EGBGB über Ihre Pauschalreise bzw. Verbundene-Reiseleistung-Rechte.

Bezahlung

  • Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20 % von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Bei sachlicher Rechtfertigung darf in Ausnahmefällen auch eine 25-prozentige Anzahlung verlangt werden. Die Restzahlung wird zum in der Bestätigung genannten Termin vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
  • Leistet der Nutzer eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Zahlungsfrist nicht, können wir nach den gesetzlichen Vorschriften vom Reisevertrag zurücktreten und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – eine angemessene Entschädigung entsprechend Ziffer 5 verlangen. Dies gilt nicht, wenn wir selbst nicht zur ordnungsgemäßen Erbringung der Reiseleistungen bereit oder in der Lage sind.

Leistungen & Preise

  • Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung maßgeblich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
  • Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den in der Reisebestätigung/Rechnung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
  • Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten grundsätzlich nur für die darin angegebenen Reisetage und Verbindungen. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. Hierdurch entstehende und tatsächlich anfallende Mehrkosten trägt der Reisende.
  • Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft im ausgeschriebenen Zimmertyp bzw. der gebuchten Kabinen-Kategorie bei mindestens 2 Vollzahlern pro Zimmereinheit.

Leistungs- und Preisänderungen

  • Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  • Soweit bei Vertragsschluss noch keine endgültigen Beförderungszeiten feststanden, teilen wir Ihnen die gesetzlich erforderlichen Informationen rechtzeitig vor Reisebeginn mit. Bitte prüfen Sie die in den Reiseunterlagen genannten Rückflug- bzw. Rückfahrtzeiten 24 bis 48 Stunden vor der planmäßigen Abreise über die dort angegebene Kontaktstelle. Unsere gesetzlichen Informationspflichten bleiben hiervon unberührt.
  • Wir behalten uns eine Erhöhung des vereinbarten Reisepreises nur nach Maßgabe des § 651f BGB vor. Eine Preiserhöhung ist danach nur zulässig, wenn sie sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss eingetretenen (a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, (b) Erhöhung von Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, insbesondere Touristenabgaben sowie Hafen- oder Flughafengebühren, oder (c) Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.

Die Preiserhöhung wird anhand der tatsächlich für die konkrete Pauschalreise eingetretenen Mehrkosten berechnet. Bei sitzplatzbezogenen Mehrkosten kann der auf den Reisenden entfallende Mehrbetrag verlangt werden; nicht sitzplatzbezogene Mehrkosten eines Beförderungsmittels werden auf die Zahl der vertraglich vorgesehenen Reisenden/Sitzplätze verteilt. Erhöhungen von Steuern oder Abgaben werden in dem auf den Reisenden entfallenden Umfang berücksichtigt; Wechselkursänderungen nur hinsichtlich der davon tatsächlich betroffenen Kostenbestandteile.

Wir informieren Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung, deren Gründe und die Berechnung. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn diese Mitteilung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

Da wir uns eine Preiserhöhung vorbehalten, können Sie spiegelbildlich eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die vorgenannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu unseren Gunsten verändern und dies zu niedrigeren Kosten führt. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben dürfen nach Maßgabe des Gesetzes abgezogen werden und sind auf Verlangen nachzuweisen.

Übersteigt eine angebotene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann sie nicht einseitig vorgenommen werden. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Rechte und das Verfahren nach § 651g BGB; insbesondere können Sie innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist das Änderungsangebot annehmen oder vom Vertrag zurücktreten.

  • Optionale Zusatzleistungen sind stets bis 6 Wochen vor Reisebeginn hinzuzubuchen. Danach kann die Zubuchung maximal nach Verfügbarkeit vor Ort erfolgen, Preisänderungen vorbehalten.

Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

  • Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Prime Promotion GmbH.
  • Bis vier Wochen vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel 30–60 € pro Person. In Ausnahmefällen können höhere Kosten entstehen, insbesondere bei Linienflügen. Der Veranstalter benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
  • Treten Sie vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse, aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen vorbehalten nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen in den Prospekten ausgewiesen.
  • Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Flug und Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen bzw. Bestätigungen der einzelnen Reiseleistungen.

In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:

Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt

25 %

Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt

50 %

Ab dem 20. Tag vor Reiseantritt

75 %

Ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise

100 %

Rücktrittsgebühren bei Buchung von Flügen mit tagesaktuellen Flugpreisen (individualisierte Buchung nur auf expliziten Kundenwunsch):

100 % des Flugticketpreises ab Festbuchung.

Reise-Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekrankenversicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherungen, möglichst unmittelbar bei Buchung der Reise. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets der Europäischen Reiseversicherung AG oder der HanseMerkur Reiseversicherung. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten und der Versicherungspartner ist unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Eine spätere gesetzlich zulässige Rücktrittsfrist gilt nur, wenn sie für die konkrete Reise wirksam vereinbart wurde. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.

Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

  • Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Rücktrittsentschädigung vom Vertrag zurücktreten (§ 651h Abs. 3 BGB).

Wir können vor Reisebeginn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir dadurch an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. Den Rücktritt erklären wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes (§ 651h Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB).

Bei der Beurteilung der Umstände berücksichtigen wir insbesondere die Reise- und Sicherheitshinweise sowie etwaige Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und die konkreten Auswirkungen auf die gebuchte Reise. Ob ein Rücktrittsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall.

Im Fall eines Rücktritts nach Ziffer 8.1 oder 8.2 erstatten wir bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.

  • Treten während der Reise unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, richten sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist eine vereinbarte Rückbeförderung aufgrund solcher Umstände nicht möglich, tragen wir die Kosten einer notwendigen Beherbergung nach Maßgabe des § 651k Abs. 4 BGB. Wird der Reisevertrag wegen einer erheblichen Beeinträchtigung durch einen Reisemangel wirksam nach § 651l BGB gekündigt und umfasst der Vertrag die Beförderung, sorgen wir unverzüglich für eine gleichwertige Rückbeförderung; die hierfür entstehenden Mehrkosten tragen wir.
  • Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Vertragsbeendigung aufgrund der Schwere des Verhaltens gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

Gewährleistung

  • Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sollten Sie dem Reiseveranstalter unverzüglich vor Ort den Reisemangel anzeigen. Daraufhin können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht oder ein Mangel vorliegt und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, Sie diesen vor Ort dem Reiseleiter gemeldet haben und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
  • Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
  • Unsere Reiseleitung und sonstige Kontaktstellen sind nicht befugt, Ansprüche mit rechtsverbindlicher Wirkung anzuerkennen. Die Entgegennahme einer Mängelanzeige bleibt hiervon unberührt.

Haftung, Verjährung

  • Für Leistungen, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind, sondern von uns erkennbar lediglich als fremde Leistung vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.), richtet sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften über die Reisevermittlung. Voraussetzung ist, dass die betreffende Leistung in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung eindeutig als fremde, nicht von uns geschuldete Leistung gekennzeichnet ist. Für Reiseleistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind, bleiben unsere gesetzlichen Pflichten als Reiseveranstalter unberührt, auch wenn unsere Reiseleitung an solchen Fremdveranstaltungen teilnimmt.
  • Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Reisegastes weder von uns noch von unseren Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt wurde (§ 651p Abs. 1 BGB).
  • Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder darauf beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht, geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, können wir uns gegenüber dem Reisenden nach Maßgabe des § 651p Abs. 2 BGB ebenfalls hierauf berufen.
  • Besondere, über die gesetzliche Verjährung hinausgehende Ausschlussfristen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche bestehen nicht. Unberührt bleiben die besonderen Anzeigefristen des Montrealer Übereinkommens: Danach sind Schäden an aufgegebenem Gepäck grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen und Verspätungsschäden grundsätzlich innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft schriftlich anzuzeigen. Diese besonderen Fristen ersetzen nicht die unverzügliche Mängelanzeige uns gegenüber (§ 651o BGB).
  • Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Prime Promotion GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund Insolvenz von der Prime Promotion GmbH verweigert werden.

*Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an HanseMerkur Reiseversicherungs AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel.: +49 40 / 53799360.

  • Die in § 651i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren gemäß § 651j BGB in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Für sonstige Ansprüche gelten die jeweiligen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

  • Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
  • Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EG 2111/2005) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.

Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

  • Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Prime Promotion widersprechen. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden im In- und Ausland erfolgt nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
  • Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
  • Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Bereits geschlossene Verträge und deren Vertragsinhalt bleiben unberührt.
  • Gesetzliche Rechte zur Anfechtung wegen Irrtums bleiben unberührt. Offensichtliche Druck-, Schreib- oder Rechenfehler begründen nicht automatisch ein einseitiges Änderungsrecht außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen.

Gerichtsstand

Für Klagen der Prime Promotion GmbH gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, sofern es sich um Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Prime Promotion GmbH in 57612 Kroppach.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

Reisegutscheine

  • Über unsere Internetseite können Reisegutscheine mit den dort angebotenen Gutscheinwerten bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 € erworben werden. Der Käufer kann aus den angebotenen Motiven auswählen und den Gutschein mit einer persönlichen Widmung versehen.
  • Der Reisegutschein wird nach vollständigem Zahlungseingang als PDF-Datei per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Für den Versand des Reisegutscheins fallen keine Versandkosten an.
  • Der Reisegutschein ist namensneutral und übertragbar. Zur Einlösung ist der auf dem Gutschein angegebene Gutscheincode bei der Reisebuchung anzugeben. Mit der Registrierung des Gutscheincodes wird der entsprechende Gutscheinwert auf den Reisepreis angerechnet. Pro Reisebuchung kann nur ein Reisegutschein eingelöst werden. Eine Kombination mehrerer Reisegutscheine für dieselbe Buchung ist nicht möglich.
  • Der Reisegutschein kann ausschließlich für von der Prime Promotion GmbH unter der Marke FLY & HELP Travel selbst veranstaltete Reisen eingelöst werden. Eine Einlösung für lediglich vermittelte Reiseleistungen oder Reisen anderer Veranstalter, insbesondere für Kreuzfahrten von AIDA Cruises oder Phoenix Reisen, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Einlösung für Waren oder sonstige Leistungen des Web-Shops.
  • Der Reisegutschein kann innerhalb seiner Gültigkeitsdauer für jede zum Zeitpunkt der Einlösung angebotene und verfügbare eigenveranstaltete Reise eingesetzt werden. Der Gutschein begründet keinen Anspruch auf die Buchung einer bestimmten Reise, eines bestimmten Reisetermins oder einer bestimmten Reiseleistung. Für die konkrete Reisebuchung gelten die zu diesem Zeitpunkt für die gebuchte Reise maßgeblichen Reisebedingungen und Preise.
  • Übersteigt der Reisepreis den Wert des Reisegutscheins, ist der Differenzbetrag nach den für die gebuchte Reise geltenden Zahlungsbedingungen zu entrichten. Liegt der Reisepreis unter dem noch vorhandenen Gutscheinwert, bleibt das verbleibende Guthaben bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Gutscheins erhalten und kann für eine weitere nach Ziffer 16.4 einlösbare Reise verwendet werden.
  • Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines verbleibenden Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften einen Auszahlungsanspruch vorsehen.
  • Der Reisegutschein ist drei Jahre gültig. Die Gültigkeitsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Verwendung des Gutscheins für eine verbindliche Reisebuchung innerhalb der Gültigkeitsdauer.
  • Der Käufer ist dafür verantwortlich, den Gutscheincode vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Da der Reisegutschein übertragbar ist, können wir grundsätzlich an denjenigen leisten, der den gültigen Gutscheincode bei der Buchung verwendet, soweit uns keine Kenntnis einer fehlenden Berechtigung oder eines Missbrauchs vorliegt. Nach vollständiger Einlösung verliert der Gutscheincode seine Gültigkeit.
  • Für den über unsere Internetseite abgeschlossenen Vertrag über den Erwerb eines Reisegutscheins steht Verbrauchern grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Über die Voraussetzungen, Fristen und die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Käufer vor Abschluss der Gutscheinbestellung gesondert belehrt.
  • Die Auswahl eines Gutscheinmotivs oder das Hinzufügen einer persönlichen Widmung lässt das gesetzliche Widerrufsrecht unberührt, soweit hierdurch lediglich die Gestaltung des Reisegutscheins individualisiert wird und der Gutschein weiterhin namensneutral und übertragbar bleibt.
  • Wird ein Reisegutschein wirksam widerrufen, wird der betreffende Gutscheincode gesperrt. Eine anschließende Einlösung des Gutscheins ist nicht mehr möglich. Bereits aufgrund des Gutscheins vorgenommene Reisebuchungen bleiben von einem später erklärten Widerruf unberührt, soweit das Widerrufsrecht zu diesem Zeitpunkt nicht mehr besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen eines Widerrufs nicht vorliegen.

Schlussbestimmungen

  • Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Veranstalter:

Prime Promotion GmbH
Langstraße 10, 57612 Kroppach

Geschäftsführung: Reiner Meutsch
Handelsregister: HRB 23017
USt.-IdNr.: DE282449278

Stand: Oktober 2026